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Weg frei für Biomasse-Verordnung
Der Bundesumweltminister rechnet nun mit der zügigen Errichtung von modernen Anlagen zur Stromerzeugung aus Holz und Pflanzenabfällen mit einer Kapazität von etwa ein bis zwei Millionen Tonnen pro Jahr.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf der Verordnung an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. "Die Biomasseverordnung ist ein weiterer Baustein der von uns eingeleiteten Energiewende. Sie ermöglicht die klimaschonende Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz und Pflanzenabfällen," sagte Bundesumweltminister Trittin. Jetzt könne ein Investitionsstau von mehreren Milliarden Mark aufgelöst werden, so der Minister weiter.
Die Verordnung basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom März letzten Jahres. Sie regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.
Der Bioenergie wird in der Bundesrepublik ein vergleichbar hohes Potential wie der Windkraft zugerechnet, sie liegt in der Entwicklung allerdings etwa zehn Jahre zurück. Bei geeigneten Rahmenbedingungen wird es für möglich gehalten, durch die Nutzung von Biomasse bis zum Jahr 2010 etwa 5 bis 10 Millionen Tonnen CO2 jährlich einzusparen. Auf lange Sicht kann die Biomasse in Deutschland zu etwa einem Fünftel zur Energieversorgung beitragen. "Wir brauchen diesen Beitrag klimaneutraler Stromerzeugung für die Energiewende und zur Erreichung des Klimaschutzziels der Bundesregierung", betonte Trittin.
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