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Neues Gesetz

Weniger Hürden für Windräder im Ländle

Mit Beginn des neuen Jahres sind in Baden-Württemberg bisherige Hürden beim Bau von Windkraftanlagen gefallen. So dürfen Regionalverbände fortan zur Planung ausschließlich Vorranggebiete festlegen, die bisherigen Ausschlussgebiete werden abgeschafft. Im Nordwesten hingegen stehen strengere Vorgaben auf der Agenda.

03.01.2013, 10:15 Uhr
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Windräder© Daniel Etzold / Fotolia.com

Stuttgart/Göttingen (dapd/red) - Städte und Gemeinden sollen durch Flächennutzungspläne mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen. In Naturschutzgebieten und in der Nähe von Siedlungen bleiben die Windräder weiterhin verboten.

10 Prozent durch Windkraft angepeilt

Mit dem neuen Gesetz will Grün-Rot das Ziel erreichen, bis 2020 insgesamt zehn Prozent der Energiegewinnung im Südwesten durch umweltfreundliche Windanlagen zu sichern. Momentan ist es gerade einmal knapp ein Prozent. Um die Zielmarke zu erreichen, müssten bis 2020 rund 1.000 neue Windkraftanlagen gebaut werden. Im vergangenen Jahr waren es aber laut Landesregierung nur sechs Windkraftanlagen mit einer Leistung von 12,9 Megawatt, die bis Sommer gebaut wurden.

Strengere Vorgaben im Nordwesten gewünscht

Ein "Bürgernetzwerk Energiewende" aus Südniedersachsen und Nordhessen fordert hingegen strengere Vorgaben für Bau und Betrieb von Windkraftanlagen im Binnenland. Die baurechtliche Privilegierung von Windrädern müsse aufgehoben werden, erklärte das Netzwerk am Mittwoch. Neue Anlagen dürften nur nach Infraschallmessungen errichtet werden. Zudem müsse "ab sofort" die 20-fache Nabenhöhe eines Windrades als Mindestabstand zu Wohnbebauungen jeglicher Art gelten.

Dem Netzwerk gehören nach eigenen Angaben ein Dutzend Bürgerinitiativen und Arbeitskreise an. Ziel des Zusammenschlusses ist es, den "unkontrollierten Ausbau" von Windkraftanlagen zu verhindern.

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