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Windkraft-Regelung für Mittelhessen gekippt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Regelungen zur Windkraft im Regionalplan Mittelhessen gekippt. Mit einem am Donnerstag in Kassel ergangenen Urteil erklärte der 4. Senat die getroffene Festlegung von Windkraft-Vorranggebieten für unwirksam.

Kassel (dapd/red) - Das Urteil ist ein Erfolg für die Stadt Alsfeld, die in dem Verfahren die Klage gegen das Land Hessen geführt hatte. Alsfeld will in seinem Flächennutzungsplan Windkraftgebiete entlang der Autobahn 5 ausweisen. Nach den Regeln des Regionalplans aus dem Jahre 2010 wäre das nicht zulässig, weil sich die fraglichen Grundstücke nicht in einem Windvorranggebiet befinden. Der Regionalplan Mittelhessen enthalte kein abschließendes Gesamtkonzept für die Windenergienutzung, begründete der Senat sein Urteil. Die vom Gesetz geforderte abschließende Abwägungsentscheidung fehle.
1000 Hektar scheinen zu fehlen
Bereits in der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Inge Rudolph Bedenken am Regionalplan angedeutet. Während 840 Hektar Fläche in Mittelhessen als Windkraft-Vorranggebiet ausgewiesen worden seien, lasse der Plan die Entscheidung für 15 weitere Gebiete mit insgesamt 1.000 Hektar Fläche offen, merkte sie an: "Es stellt sich wirklich die Frage: Ist das ein gesamträumliches Planungskonzept, wenn 1.000 Hektar außen vor bleiben?"
Stadt sieht Standort an der Autobahn als unproblematisch an
Der Alsfelder Bürgermeister Ralf Alexander Becker (SPD) zeigte sich erfreut über das Urteil. "Der Regionalplan stand inhaltlich unserer eigenen Planung entgegen. Nun ist er vom Tisch", sagte er. Die Stadt müsse jetzt "Gas geben" und ihren Flächennutzungsplan voranbringen. Zugleich werde sie das Gespräch mit dem Regierungspräsidium Gießen suchen, damit ihre Abwägungen bei einer neuen Festsetzung von Windkraft-Vorrangflächen berücksichtigt würden.
Nach Beckers Angaben will Alsfeld rund 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft ausweisen. Die Vorrangflächen im strittigen Regionalplan hätten zu nah an Ortschaften herangereicht, kritisierte er: "An der Autobahn ist es von der Örtlichkeit her am unproblematischsten."
Revision wurde nicht zugelassen
Das Urteil des VGH ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hält die Streitfragen aber offenbar für abschließend geklärt, denn eine Revision ließ er nicht zu.
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