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Yello Strom ignoriert richterliche Entscheidung
Die von der localenergy GmbH kritisierte Yello-Werbekampagne wird fortgesetzt.

Trotz der jüngst erlassenen einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln gegen die Yello Strom GmbH setzt Yello die umstrittene Werbekampagne mit der Aussage, wer bis zum 31.12.2000 wechsle, habe für ein ganzes Jahr einen stabilen Strompreis, weiter fort. Dies hat das Landgericht in seinen Verfügungen eindeutig untersagt, da es sich hier um eine mögliche Täuschung des Verbrauchers handelt.
Fakt ist nämlich, dass Yello bei Anhebung von Steuersätzen, Abgaben oder Umlagen durch Gesetze oder behördliche Maßnahmen laut den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne weiteres seine Preise entsprechend anheben kann. Dies gilt besonders auch für die bis zum 31.12.2000 abgeschlossenen Verträge.
Yello hat zwar Widerspruch eingelegt, da aber die einstweiligen Verfügungen zunächst gültig sind, wurde von der local energy gmbh, die die Verfügungen erwirkt hat, über einen Ordnungsmittelantrag ein Bestrafungsverfahren gegen Yello eingeleitet.
"Es kann nicht angehen, dass Yello ... den Stadtwerken und Regionalversorgern Preiserhöhungen andichtet und dem Verbraucher suggeriert, Yello würde dies nicht tun“, so die Geschäftsführung der local energy gmbh. „ Die kommunalen und regionalen Versorger bejahen den Wettbewerb, aber bitte mit fairen und rechtlich einwandfreien Methoden – nicht zuletzt zum Schutze des Verbrauchers!“
Weiterer Ärger droht Yello aufgrund einer Beschwerde des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) beim Bundeskartellamt. Der Verband mahnt an, dass Yello-Strom zum Preis von 19 Pf/kWh und 19 DM Grundgebühr unter Einstandspreis verkauft werde, und das Unternehmen damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.
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