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Zusatzbelastung für Mittelstand
Nac Einschätzung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. drohen zahlreichen mittelständischen Unternehmen höhere Strompreise.

Die unerwartete Strompreissteigerung von 0,11 ct/Kilowattstunde stehe vielen Unternhemn bevor, die im Jahr 2003 erstmals "konzessionsabgabepflichtig" werden.
Die Umsetzung der Ökosteuererhöhung sowie die Beihilfen für erneuerbare Energien und die Kraft-Wärme-Kopplung werden den Strompreis nach Berechnungen des VIK im Jahr 2003 gegenüber 2002 um etwa 0,9 ct/kWh steigern. Da alle Unternehmen, deren Preise über einem bestimmten Stromgrenzpreis liegen, die kommunale Konzessionsabgabe zahlen müssen, drohe nun mit den unverhältnismäßig stark gestiegenen staatlichen Strompreisbelastungen die vermehrte Konzessionsabgabepflicht. Denn der für das Jahr 2003 gültige Stromgrenzpreis ist nur um 0,21 ct/kWh auf 5,32 ct/kWh gestiegen, weil im hierfür gültigen Erhebungszeitraum 2001 diese staatlichen Strompreisbelastungen noch wesentlich niedriger waren.
Nach Ansicht des VIK ist dies ein für die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere mittelständischer Unternehmen gefährlicher und unnötig starrer Automatismus, den es nun zu durchbrechen gelte. Daher appelliert der Verband an die zuständigen Behörden, die Konzessionsabgaberegelung und damit den jüngst veröffentlichten Stromgrenzpreis kurzfristig grundlegend zu überarbeiten und dem liberalisierten Markt anzupassen.
Dabei könne auch eine weitere diskriminierende Wirkung der Konzessionsabgabe abgeschafft werden: Derzeit seien in den neuen Bundesländern - wegen der dort tendenziell höheren Stromnetzpreise gegenüber den alten Bundesländern - Unternehmen mit der Konzessionsabgabe belastet, die diese in den alten Bundesländern nicht tragen müssten.
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